Leistungen

Was wir für Sie übernehmen.

Solo-Kanzlei seit 1998. DATEV im Hintergrund, Festpreis vor Beginn, ein Ansprechpartner für alles. Das sind die fünf Bereiche, die wir für Sie erledigen.

Steuererklärungen

Ob private Einkommensteuer, die Erklärung als Selbstständiger oder der komplette Satz für eine GmbH: Wir erstellen die laufenden Steuererklärungen und übermitteln sie elektronisch über ELSTER ans Finanzamt. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, je nach Ihrer Situation.

Die Unterlagen übergeben Sie über DATEV Unternehmen Online oder klassisch auf Papier, wie es Ihnen lieber ist. Wir sichten, klären offene Punkte in einem kurzen Gespräch und rechnen durch. Weil die Kanzlei bewusst solo geführt wird, kommen Sie ohne lange Wartezeit an die Reihe und sprechen bei Rückfragen direkt mit dem Steuerberater.

Bei laufender Betreuung gilt die verlängerte Abgabefrist für beratene Fälle. Um Termine und Nachfristen müssen Sie sich nicht selbst kümmern, wir behalten sie im Blick.

  • Einkommensteuer für Angestellte, Vermieter und Selbstständige
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärung
  • Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung
  • Anlagen EÜR, G und S sowie weitere je nach Fall
  • Elektronische Übermittlung über ELSTER, Prüfung des Bescheids

Jahresabschluss

Für Kapitalgesellschaften erstellen wir den Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, wo erforderlich, den Anhang. Die steuerliche Gewinnermittlung leiten wir daraus ab.

Freiberufler und kleinere Betriebe rechnen wir über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ab. In beiden Fällen übermitteln wir die E-Bilanz beziehungsweise die Anlage EÜR elektronisch ans Finanzamt.

Sie bekommen den Abschluss erklärt, nicht nur zugeschickt. Was die Zahlen bedeuten, wo Spielraum war und was fürs kommende Jahr ansteht, besprechen wir in einem festen Termin, in der Regel im ersten Quartal.

  • Handelsrechtliche Bilanz und GuV für GmbH und UG
  • Steuerrechtliche Gewinnermittlung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler
  • E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt
  • Offenlegung im Unternehmensregister auf Wunsch

Buchführung

Die laufende Buchführung übernehmen wir monatlich oder quartalsweise, ganz wie es zu Ihrem Betrieb passt. Wenn Sie vorbereiten möchten, können Sie das: Sie erfassen die Belege selbst, wir prüfen, kontieren fertig und erstellen die Auswertung daraus.

Wir arbeiten mit DATEV Unternehmen Online. Belege fotografieren Sie per App oder laden sie hoch, die Bank ist angebunden, eRechnungen laufen direkt ein. Den Pendelordner brauchen Sie nicht mehr. Wer trotzdem lieber Papier bringt, bekommt Papier.

Am Monatsende erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die man auch ohne Buchhaltungsstudium lesen kann. Auf Wunsch gehen wir sie kurz gemeinsam durch.

Laufende Buchführung bieten wir als Festpreis-Paket ab 180 Euro im Monat für bis zu 60 Belege an. Der genaue Preis hängt von Belegvolumen und Umfang ab, wird nach einer ersten Sichtung berechnet und vor Beginn schriftlich vereinbart.

  • Monatliche oder quartalsweise Buchführung
  • Belegerfassung per App über DATEV Unternehmen Online
  • Bankanbindung und eRechnung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung inklusive
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung jeden Monat

Lohnbuchhaltung

Wir führen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Betriebe mit bis zu fünfzig Mitarbeitenden. Jeden Monat erstellen wir die Abrechnungen, die Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt.

Dazu gehören die üblichen Sonderfälle des Arbeitsalltags: A1-Bescheinigungen für Einsätze im Ausland, die Abrechnung von Reisekosten, Pfändungen, Minijobs, Zuschläge und Sachbezüge. Ihre Mitarbeitenden bekommen den Lohnzettel pünktlich, digital oder auf Papier.

An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung übernehmen wir mit. Bei Prüfungen durch Rentenversicherung oder Finanzamt sind wir Ihr Ansprechpartner.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung
  • A1-Bescheinigungen für Auslandseinsätze
  • Reisekosten, Pfändungen, Minijobs, Sachbezüge
  • An- und Abmeldung zur Sozialversicherung

Gründungsberatung

Vor der ersten Rechnung stehen Entscheidungen, die später schwer zu ändern sind. Wir gehen mit Ihnen die Rechtsformwahl durch, Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH, und rechnen die steuerlichen und haftungsrechtlichen Folgen konkret durch.

Ihren Businessplan schauen wir uns aus steuerlicher Sicht an. Wir prüfen die Zahlen auf Plausibilität und weisen auf das hin, was Finanzamt und Bank sehen wollen. Bei der Anmeldung, der steuerlichen Erfassung und den ersten Behördengängen sind wir dabei.

Die ersten zwölf Monate begleiten wir eng, weil am Anfang die meisten Fragen kommen. Auf Wunsch gehen wir mit zum Notar.

  • Rechtsformwahl mit Steuer- und Haftungsvergleich
  • Review des Businessplans aus steuerlicher Sicht
  • Steuerliche Erfassung und Behördengänge
  • Aufbau der Buchführung von Beginn an
  • Enge Begleitung in den ersten zwölf Monaten

Honorar und StBVV

Für steuerberatende Leistungen gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie legt die Rahmen fest, innerhalb derer sich das Honorar bewegt. Was das für Ihren Fall bedeutet, sagen wir Ihnen vorab, nicht erst mit der Rechnung.

Für laufende Arbeiten wie Buchführung, Lohn und Jahresabschluss vereinbaren wir nach Möglichkeit Festpreis-Pakete. So wissen Sie, was im Monat auf Sie zukommt, und es gibt keine Überraschung im Postkasten. Der Preis wird nach einer ersten Sichtung Ihrer Unterlagen berechnet und vor Beginn schriftlich vereinbart.

Auf dieser Seite genannte Beträge sind Ab-Preise und unverbindliche Richtwerte. Ein verbindliches Honorar entsteht erst mit der schriftlichen Vereinbarung.

Erstgespräch

Wir sehen, ob's passt. Kostenfrei.

Dreißig Minuten am Telefon oder bei uns. Sie schicken Ihre Unterlagen vorab, wir schätzen den Aufwand, nennen einen Festpreis. Kein Verkaufsgespräch.